Gestern hat das Sächsische Oberverwalungsgericht die "Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände" in Leipzig für unwirksam erklärt. Wir freuen uns über diese aktuelle Entwicklung und nehmen dies zum Anlass unsere Forderung nach der Aufhebung der Waffenverbotszonen in Halle zu erneuern. In aller Kürze hat das Gericht folgende Punkte als Gründe genannt:
- Verbot ist unverhältnismäßig und zu pauschal
- Konkrete Gefährdung ist nicht erkennbar
- Die gesettzliche Grundlage reicht zur Umsetzung der Maßnahmen nicht aus.
Im Volltext lautet die Presserklärung des OVG:
Medieninformation 8/2021
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontrollurteil vom
heutigen Tag die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums
des Innern (SMI) über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
in Leipzig vom 4. Oktober 2018 für unwirksam erklärt.
Mit der am 5. November 2018 in Kraft getretenen Verordnung wird
Passanten im Gebiet um die Eisenbahnstraße in Leipzig das Mitführen
gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke,
Baseballschläger, Messer und Reizstoffsprühgeräte, aber auch sonstiger
Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als
Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden,
untersagt. Die Verordnung besteht neben einer am gleichen Tag erlassenen
Verordnung des SMI zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig,
mit der das Führen einer Waffe in dem Gebiet auf Grundlage des
Waffenrechts verboten wird. Der Antragsteller, der sich häufig im Gebiet
der Verbotszone aufhält, wendet sich nur gegen die Verordnung, die das
Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt.
Die Verordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
ist auf das allgemeine Polizeirecht gestützt, das eine Gefahr im
polizeirechtlichen Sinn voraussetzt. Maßgebliches Kriterium zur
Feststellung einer solchen Gefahr ist die hinreichende
Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Erforderlich ist eine
Prognose, die für bestimmte Arten von Verhaltensweisen - hier dem
Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen - zu dem
Ergebnis führt, dass typischerweise, jedenfalls aber mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit, ein Schaden im Einzelfall für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung, wie z. B. durch eine Bedrohung oder
Körperverletzung, einzutreten pflegt. Hierfür lagen indes weder der
Behörde noch dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht hinreichende Daten
vor. Allein die Tatsache, dass Rohheitsdelikte im Bereich der
Eisenbahnstraße häufiger auftreten als in anderen Stadtteilen, reicht
hierfür nicht. Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse zu der
erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem das Sächsische
Oberverwaltungsgericht folgt, keine Gefahr, sondern - allenfalls - eine
mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor. Einer solchen möglichen
Gefahr kann nur vom Sächsischen Landtag mit einem Parlamentsgesetz,
nicht aber vom SMI oder der Stadt mit einer Polizeiverordnung begegnet
werden. Für Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote
existiert bereits eine solche Rechtsgrundlage in § 33 Sächsisches
Polizeibehördengesetz, nicht jedoch für das Mitführen gefährlicher
Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen.
Da das Fehlen einer polizeirechtlichen Gefahr bereits zur Unwirksamkeit
der Verordnung führt, konnte das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob
das SMI für den Erlass der Verordnung zuständig war oder die Verordnung
von der Stadt Leipzig hätte erlassen werden müssen, ebenso offenlassen,
wie die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen nach der Bestimmtheit und
Verhältnismäßigkeit einzelner Regelungen der Verordnung.
Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil kann Beschwerde zum
Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 24. März 2021 - 6 C 22/19 -
Thomas Ranft
stv. Pressesprecher
Donnerstag, 25. März 2021
Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt
Am Wochenende fand der Landesparteitag in digitaler Varianz statt- eine vertane Chance-
Die
kommunizierte Coronapolitik war ein Armutszeugnis. So hat die
Spitzenkandidatin Eva von Angern für eine Öffnung der Gastronomie
geworben, der Landesfraktionsvorsitzende hat seine absurde Forderung
nach sofortigen Schulöffnungen erneuert. Zwar wurde neben diesen
Forderungen im Dringlichkeitsantrag des Landesvorstands auch ein
Dringlichkeitsantrag mit dem Inhalt #ZeroCovid
beschlossen, allerdings machen die getätigten Äußerungen wenig Hoffnung
auf eine ernsthafte Umsetzung. Die jungen Genossinnen und Genossen in
der Partei berichten vom Parteitag insgesamt ähnlich niedergeschlagen
wie von der Vertreterversammlung vor rund zwei Monaten. "alles Weiter
wie bisher, ohne Aufbruch und neuen Elan", so lässt sich der gesamte
Parteitag zusammenfassen. Eine Distanzierung von islamistischen
Gemeinden als "Bündnispartner" wie es im Wahlprogramm heißt, wurde mit
Verweis auf rechtsextreme Fußballvereine abgelehnt. Ein Änderungsantrag
zur Positionierung zum Maßregelvollzug wurde ebenfalls ohne Begründung
deutlich abgelehnt. Wir sind enttäuscht, doch Eva von Angern hat bereits
deutlich gemacht, wie ihre Zielsetzung für Wahl aussieht, da sie
ausgerechnet Baden- Würrtemberg und Rheinland- Pfalz als positive
Signale für die Landtagswahl bezeichnete.
Wer nicht feiert, hat verloren [8.5.20]
Morddrohung gegen Genosse [11.3.20]
FDP und CDU bekennen sich zur erinnerungspolitischen Wende [5.2. 20]
Angriff auf SPD [15.1.20]
Karamba Diabys Wahlbüro wurde vergangene Nacht beschossen. Wir sind entsetzt und solidarisieren uns mit ihm, auch im Sinne offener Demokratie in der gesamten Stadt.
Zum neuen Stadtvorstand [24.11.19]
Wir gratulieren dem neuen Stadtvorstand von Die Linke Halle und weisen auf die positiven Erfahrungen hin, die zumindest ein Teil der neuen Doppelspitze (Jan Rötzschke) bereits mit der

Kein Kuschelkurs mit Faschisten [12.11.19]
Redebeitrag Demonstration gegen die Afd, Eisleben [01.11.19]
Liebe Demonstrantinnen und Demonstranten,
Mansfeld-Südharz hat ein Nazi-Problem. Hier gibt es Reichsbürger, die mit dem MDR zusammen Parties ausrichten. Nazi-Übergriffe, Kameradschaften und eine AfD, die zwischendurch stärkste Kraft wird. Und hier hatte der Terrorist und Mörder von Halle seinen Lebensmittelpunkt – wie Experten zurecht gesagt haben: In einer rechtsextremen Erfahrungswelt. Alexander Gauland wird sich hier also pudelwohl fühlen und kann hier unbesorgt zur Jagd auf Andersdenkende aufrufen.
Währenddessen wird er sich in TalkShows und Gastbeiträgen wieder so zeigen, wie er es in den letzten Jahren immer getan hat: Als biederer älterer Herr mit Bismarck-Faible, ganz konservativ, aber auch ganz harmlos. Er hat mit Unterstützung naiver, verantwortungsloser oder einfach rechter Journalist*innen das geschafft, was man in Schnellroda noch versucht: Die vermeintlich akademische und seriöse Ausstrahlung über die eigene faschistische Ideologie hinwegtäuschen zu lassen. Dabei ist es genauso klar, für was ein Gauland steht. Er ist Geschichtsrevisionist durch und durch, bewundert den Heldenmut der Wehrmacht und hält NS-Gedenken für Vogelschiss, während er in Richtung 1000 Jahre Deutschland marschiert.
Trotzdem werden auch nach dem Terroranschlag die Abgrenzungsmechanismen weiter versagen. Einige werden sich einbilden, man wolle Gauland im Gespräch stellen. Andere werden denken, sie haben ja die besseren Argumente als die Faschisten. Was aber Journalisten oder Politiker, die mit Gauland reden oder ihn einladen, tatsächlich tun, ist seine brutale, deutsch-nationale Ideologie zum Teil von Diskussionen zu machen. Und das ist Beihilfe, damit muss Schluss sein!
Mit diesem liberalen Vorgehen soll auch der eigene Laden geschützt werden, der glauben muss, dass man Faschisten per TalkShow überführen könne. Einen ähnlichen Fehler konnten wir in Mansfeld-Südharz entdecken. Als der Verein Miteinander e.V. auf den rechtsextremen Alltag in Eisleben und Umgebung hinwies, wurde ihm sofort aus allen politischen Richtungen heraus Nestbeschmutzung vorgeworfen. CDU und AfD nutzten die Chance sogleich, um gegen den Verein als Ganzes zu schießen – nach dem Motto: Wer das schöne Mansfeld beleidigt, muss weg! Das zeigt die ganze diskursive Katastrophe unserer Zeit. Echte und ehrliche Demokraten wollen ihren Laden verteidigen, geben aber den Rechten eine Vorlage nach der Anderen.
Hier müssen wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten ansetzen. Wir müssen die AfD als faschistische Partei benennen. Wir müssen ihre mediale Hofierung angreifen. Wir müssen die Kritik gegenüber dem eigenen Landkreis, der eigenen Stadt stärken und immer diejenigen unterstützen, die vor Ort gegen die extreme Rechte kämpfen.