Deutschland hat eines der strengsten Urheberrechte der Welt und doch verdienen
UrheberInnen hier im Durchschnitt schlechter als in Ländern mit weniger strengen Regeln. Noch 70 Jahre nach dem Tod sind Werke – angefangen beim großen Roman bis zum kleinsten Computerprogramm mit wenigen Zeilen - vor freier Nutzung geschützt, obwohl die UrheberInnen davon ja nun nix mehr haben können! Und oft profitieren nicht einmal deren Enkel und Urenkel, weil die Rechte meist längst von Verlagen bzw. Verwertern abgekauft wurden.
Ganze Bevölkerungsgruppen, tausende NutzerInnen werden kriminalisiert,...
...„nur“ weil sie vorgefundene Werke kreativ, nicht selten auch kritisch nutzen, um ihre Botschaften zu verbreiten, um originelle Ideen mit Techniken wie Zitieren, Remixen, Samplen zu präsentieren – sei es auf Youtube, im eigenen Blog oder in sozialen Netzwerken etc.
Obwohl die Zahl illegaler Downloads zurückgeht, nimmt die Anzahl von Abmahnungen zu. Die für die analoge Welt konzipierte Privatkopie ist in die Diskussion geraten. Nichtkommerzielle Kultur- und Wissensproduktion ist typisch für Wissenschaft. Sie wird ist abhängig von der Förderung mit öffentlichen Geldern. Umso weniger ist zu verstehen, dass der Zugang eingeengt wird und damit eine „intellektuelle Ressourcen“ auch im digitalen Zeitalter als Ware be- und gehandelt werden soll. Die Digitalisierung würde Kulturerbe, insbesondere schriftliches, wieder „aus der Versenkung holen“ können. Aber auch diese „verwaisten“ oder „vergriffenen“ Werke können nicht zugänglich gemacht werden, wenn das Urheberrecht nicht angepasst wird.
Es gäbe noch viele weitere Widersprüche aufzuzählen, die einer Lösung bedürfen. Es braucht einen solidarischen Gesellschaftsvertrag für die digitale Welt. Die umfassende Modernisierung des Urheberrechts kann dazu viel beitragen, weil damit Kreativität mobilisiert werden kann.
Über einige Aspekte und Vorstellungen wollen wir diskutieren.Zur Person: Petra Sitte lebt in Halle (Saale), ist Volkswirtin und Mitglied des Bundestages (DIE LINKE) seit 2005. Sie engagiert sich im Ausschuss für Bildung und Forschung, sowie in der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft.
Ausschlussklausel: Die Veranstalter/innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren
oder von dieser auszuschließen.
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