Pressemitteilung der Linksjugend ['solid] zum heutigen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg über die öffentliche Förderung der Parteijugendorganisationen
von Linksjugend ['solid], Mittwoch, 14. März 2012 um 20:07 ·
Berlin, 14.03.2012
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute im Streit um öffentliche Förderung zwischen der Linksjugend ['solid] und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Klage des Jugendverbandes der LINKEN ab, weil sie die bisherige Förderung der Parteijugendverbände von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen für rechtswidrig halten. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung hierzu mit:
„Der geltend gemachte Anspruch der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“ auf Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 scheitert […] an einer entsprechenden wirksamen gesetzlichen Grundlage; demgemäß waren auch die den Jugendorganisationen der anderen politischen Parteien gewährten Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 rechtswidrig.“
Hierzu erklärt der BundessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid]:
„Mit ihrer politisch motivierten Ausgrenzung eines unbequemen Jugendverbandes haben Ministerin Schröder und Junge Union sich ein schwerwiegendes Eigentor geschossen. Sie sind dafür verantwortlich, dass in Kürze die Gerichte über unseren Antrag auf einen Förderstopp an alle Parteijugendverbände beraten werden. Wir haben seit dem Jahre 2006 versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und vor einer gerichtlichen Klärung gewarnt.
Den Schaden tragen nun die Jugendverbände der Parteien, die bisher gefördert wurden. Dass die Jugendförderung auf rechtlich wackeligem Fundament steht, ist nicht erst seit dem heutigen Urteil klar. Bereits im Jahre 1983, also über 20 Jahre bevor wir unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt haben, hat das Magazin DER SPIEGEL von den damaligen rechtlichen Bedenken berichtet.
Wir haben immer betont, dass eine Förderung von Jugendverbänden richtig und wichtig ist, diese aber rechtmäßig ausgestaltet werden muss. Kritische Jugendverbandsarbeit ist nicht möglich, wenn die Jugendverbände am finanziellen Tropf ihrer Mutterparteien hängen.
Die damaligen Bundessprecherinnen und Bundessprecher unseres Verbandes haben diesen möglichen Verlauf des Verfahrens den bisher geförderten Jugendverbänden auch bereits bei unserem Antrag auf Aufnahme in den Ring politischer Jugend (RPJ) im Jahre 2006 aufgezeigt. Durch das Veto der Jungen Union gegen unsere Aufnahme, die mit einer Diskussion über die Transparenz des Vergabeverfahrens verbunden gewesen wäre, trägt von den Jugendverbänden alleine die Junge Union die Verantwortung dafür, wenn nun die gesamte Förderung kippt.
Als Bundesverband werden wir nun die Urteilsgründe abwarten, die nach Auskunft des Gerichts in etwa drei Wochen zugestellt werden. Wir werden dann gegen das Urteil des OVG vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Da wir uns im klaren darüber sind, dass das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu verpflichtet ist, seine Vergabepraxis zu ändern und das Bundesverwaltungsgericht erst in mehreren Monaten oder Jahren entscheiden wird, sehen wir uns aber gezwungen, einen Schritt weiter zu gehen. Wenn uns die Urteilsgründe vorliegen, werden wir ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anstrengen, um dem Ministerium die weitere rechtswidrige Auszahlung der Gelder an die Jugendorganisationen zu untersagen. Wir bedauern diesen Schritt gerade im Hinblick auf die Grüne Jugend und Jusos, die ihre Gelder im Wesentlichen für politische Bildungsarbeit ausgeben. Sie dürfen sich bei der Jungen Union für ihre Sturheit bedanken.
Wir fordern eine transparente und gesetzliche Regelung, die in einem gemeinsamen und öffentlichen Prozess erarbeitet werden muss.
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute im Streit um öffentliche Förderung zwischen der Linksjugend ['solid] und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Klage des Jugendverbandes der LINKEN ab, weil sie die bisherige Förderung der Parteijugendverbände von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen für rechtswidrig halten. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung hierzu mit:
„Der geltend gemachte Anspruch der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“ auf Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 scheitert […] an einer entsprechenden wirksamen gesetzlichen Grundlage; demgemäß waren auch die den Jugendorganisationen der anderen politischen Parteien gewährten Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 rechtswidrig.“
Hierzu erklärt der BundessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid]:
„Mit ihrer politisch motivierten Ausgrenzung eines unbequemen Jugendverbandes haben Ministerin Schröder und Junge Union sich ein schwerwiegendes Eigentor geschossen. Sie sind dafür verantwortlich, dass in Kürze die Gerichte über unseren Antrag auf einen Förderstopp an alle Parteijugendverbände beraten werden. Wir haben seit dem Jahre 2006 versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und vor einer gerichtlichen Klärung gewarnt.
Den Schaden tragen nun die Jugendverbände der Parteien, die bisher gefördert wurden. Dass die Jugendförderung auf rechtlich wackeligem Fundament steht, ist nicht erst seit dem heutigen Urteil klar. Bereits im Jahre 1983, also über 20 Jahre bevor wir unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt haben, hat das Magazin DER SPIEGEL von den damaligen rechtlichen Bedenken berichtet.
Wir haben immer betont, dass eine Förderung von Jugendverbänden richtig und wichtig ist, diese aber rechtmäßig ausgestaltet werden muss. Kritische Jugendverbandsarbeit ist nicht möglich, wenn die Jugendverbände am finanziellen Tropf ihrer Mutterparteien hängen.
Die damaligen Bundessprecherinnen und Bundessprecher unseres Verbandes haben diesen möglichen Verlauf des Verfahrens den bisher geförderten Jugendverbänden auch bereits bei unserem Antrag auf Aufnahme in den Ring politischer Jugend (RPJ) im Jahre 2006 aufgezeigt. Durch das Veto der Jungen Union gegen unsere Aufnahme, die mit einer Diskussion über die Transparenz des Vergabeverfahrens verbunden gewesen wäre, trägt von den Jugendverbänden alleine die Junge Union die Verantwortung dafür, wenn nun die gesamte Förderung kippt.
Als Bundesverband werden wir nun die Urteilsgründe abwarten, die nach Auskunft des Gerichts in etwa drei Wochen zugestellt werden. Wir werden dann gegen das Urteil des OVG vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Da wir uns im klaren darüber sind, dass das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu verpflichtet ist, seine Vergabepraxis zu ändern und das Bundesverwaltungsgericht erst in mehreren Monaten oder Jahren entscheiden wird, sehen wir uns aber gezwungen, einen Schritt weiter zu gehen. Wenn uns die Urteilsgründe vorliegen, werden wir ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anstrengen, um dem Ministerium die weitere rechtswidrige Auszahlung der Gelder an die Jugendorganisationen zu untersagen. Wir bedauern diesen Schritt gerade im Hinblick auf die Grüne Jugend und Jusos, die ihre Gelder im Wesentlichen für politische Bildungsarbeit ausgeben. Sie dürfen sich bei der Jungen Union für ihre Sturheit bedanken.
Wir fordern eine transparente und gesetzliche Regelung, die in einem gemeinsamen und öffentlichen Prozess erarbeitet werden muss.
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